§ 19 Abs 2 ErbStG und § 19 Abs 3 ErbStG idF BGBl I 2000/142
Aus der Heranziehung der jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte (notorische Unterbewertung) beim unentgeltlichen Transfer von inländischem Grundbesitz für Zwecke der Erbschafts- und Schenkungssteuer dürften sich unsachliche Belastungsunterschiede innerhalb der Steuerpflichtigen ergeben.

