( EStG § 2 Abs 2 ) Verluste aus Vermietung und Verpachtung (hier: eines Alpengasthofes) können nicht im Rahmen einer Einkunftsquelle anerkannt werden, wenn es nach der Wirtschaftsführung zu keinem Gewinn kommen kann und die Betätigung daher als Liebhaberei einzustufen ist.
VfGH B-1148/98 v. 08.06.1999