( EStG § 28 Abs 3 Z 3, § 124a ) Die verfassungsrechtliche Absicherung des Sparpaketes 1996 (StruktAnpG 1996, BGBl 1996/201, = ARD 4728/22 und 4742/2/96) stellt als budgetäre Konsolidierungsmaßnahme keine Gesamtänderung der Verfassung dar, so dass der übergangslose Wegfall der begünstigten Abschreibung von Assanierungsaufwendungen durch Verfassungsgesetz gedeckt ist.
VfGH B-342/98 v. 12.12.1998