Während in Deutschland noch immer um die Einführung eines Unternehmensstrafrechts gerungen wird, hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Österreich die Verbandsverantwortung im zehnten Jahr des Bestehens des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG) bestätigt. Der VfGH sieht in der Tatbegehung zugunsten des Verbandes oder unter Verletzung einer den Verband treffenden Pflicht einen hinreichend Konnex, dass die Tat eines Entscheidungsträgers oder eines Mitarbeiters dem Verband zugerechnet werden kann.

