( ABGB § 1162d, KV-Chemischreiniger ) Eine im Kollektivvertrag vorgesehene, die Verjährung unterbrechende und wahrgenommene kürzere Frist für eine außergerichtliche Geltendmachung von Kündigungsentschädigung hat auf den Ablauf der gesetzlichen 6-monatigen Präklusions-(Verfalls-)frist keinen Einfluss.
OGH 9 Ob A 308/98d v. 17.03.1999