Mit Bundesgesetz vom 12.4.2017 BGBl Nr 40/2017 wurde das GmbH-Gesetz um die Möglichkeit einer vereinfachten Gründung einer GmbH erweitert (siehe BBi Ausgabe Mai 2017).
Die Eckpunkte daraus:
Nur Gesellschaften mit einer natürlichen Person als einzigem Gesellschafter (zugleich einziger Geschäftsführer), kein Notariatsakt erforderlich, Prüfungspflicht und Bestätigungen des Kreditinstitutes u.a.