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Verdecktes Diskontierungsindossament

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1986, 339 Heft 11 v. 1.11.1986

WG: Art 16 Abs 1, 17, 18 Abs 2

Bei einem verdeckten Diskontierungsindossament soll der Indossatar nicht die ihm auf Grund des Wechsels zustehenden Rechte auf eigene Rechnung geltend machen; er hat vielmehr auf Rechnung des Indossanten und nach dessen Weisungen vorzugehen; ein verdecktes Diskontierungsindossament ist daher nicht anders zu behandeln als ein verdecktes Inkassoindossament.

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