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Verbrauchergerichtsstand.

5. OGH – Zivilsachen29.03 EuGVVOMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2021/6838Jus-Extra OGH-Z 2021, 17 Heft 410 v. 23.7.2021

Art 17 EuGVVO

Mangels Vorliegens eines ausschließlichen Gerichtsstands ist zunächst die Anwendbarkeit des Verbrauchergerichtsstands nach Art 17 EuGVVO zu prüfen, weil es sich bei diesem um eine lex specialis handelt, die den anderen Gerichtsständen vorgeht (so schon 6 Ob 18/17s). (Hier: Vertrieb von Bitcoins finanzierten Anlageprodukten in Deutschland.)

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