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Verbotene Ausspielungen

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2020/218wbl 2020, 659 Heft 11 v. 15.11.2020

§ 4 GSpG, § 5 GSpG, § 52 GSpG

Mit der Neuregelung der Abgrenzung des Glücksspielmonopols durch die GSpG-Novelle 2010 ist der Bund mit deren Inkrafttreten nun auch zur Gesetzgebung und Vollziehung von Glücksspielangelegenheiten zuständig geworden, die bis dahin in die Kompetenz der Länder gem Art 15 B-VG fielen.

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