( § 2 Abs 2 lit b AuslBG ) Übt ein Ausländer auf einer Baustelle eine arbeitnehmerähnliche Beschäftigung iSd § 2 Abs 2 lit b AuslBG aus, ist für ihn trotz Vorliegens einer ausländischen Gewerbeberechtigung eine Beschäftigungsbewilligung erforderlich.
VwGH 19.09.2001, 99/09/0236