Der BGH hat vor kurzem entschieden, dass das für Rechtsanwälte geltende Verbot, mehr als einer Sozietät anzugehören (Verbot der Sternsozietät), in Deutschland nicht verfassungswidrig ist (AnwZ [B] 83/04).
Der BGH hat vor kurzem entschieden, dass das für Rechtsanwälte geltende Verbot, mehr als einer Sozietät anzugehören (Verbot der Sternsozietät), in Deutschland nicht verfassungswidrig ist (AnwZ [B] 83/04).