BMF v. 10.10.1995
Der von einer Personengesellschaft geführte Betrieb ist quotenmäßig unmittelbar den einzelnen Mitunternehmern zuzurechnen (steuersubjektbezogene Betrachtungsweise, sogenannte Bilanzbündeltheorie).
Tritt als Gesellschafter einer Personengesellschaft (= Basisgesellschaft) eine weitere Personengesellschaft auf, sind die hinter ihr stehenden Gesellschafter als "Gesellschafter" der Basisgesellschaft anzusehen (VwGH 87/13/0157 v. 17. 6. 1992 = ARD 4433/35/93).