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Verantwortung des Arbeitgebers für Sicherung von EDV-Daten

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1991, 87 Heft 3 v. 1.3.1991

ABGB: §§ 1293 f

Bei Fehlen eines geeigneten Datensicherungs- bzw Kennwortsystems und entsprechender Arbeitgeberweisungen kann der Arbeitnehmer grundsätzlich nicht für den Verlust von EDV-Daten (Software) haftbar gemacht werden.

OGH 29. 8. 1990, 9 Ob A 182/90 (OLG Graz 2. 3. 1990, 8 Ra 12/90; LG Klagenfurt 3. 11. 1989, 31 Cga 2/89)

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