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Telekom-Vertrag: Aktivierungsentgelt

VbR aktuellAufsatzPetra LeupoldVbR 2026/3VbR 2026, 3 Heft 1 v. 25.3.2026

Der OGH (3 Ob 169/25m) hat den EuGH im Verbandsverfahren (§§ 14, 15 UWG) um Vorabentscheidung ersucht, ob aus Art 102 Abs 3 lit c RL 2018/1972 (§ 132 Abs 3 Z 7 TKG) ein Recht des Telekom-Anbieters folgt, ein Aktivierungsentgelt iSe echten Gegenleistung zu vereinbaren, oder ob es sich dabei um einen bloßen Kostenersatz handelt.

Abstract aus VbR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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