Art 5 Abs 3, Art 7 Abs 1 Fluggastrechte-VO 261/2004
Ein Blitzeinschlag in ein Flugzeug, der zu einer obligatorischen Sicherheitsüberprüfung mit der Folge der verspäteten Freigabe des Flugzeugs für den Einsatz führt, stellt einen außergewöhnlichen Umstand iSd Art 5 Abs 3 Fluggastrechte-VO dar, der das Luftfahrtunternehmen von der Verpflichtung zur Ausgleichszahlung bei Annullierung oder Verspätung befreien kann.

