Entsteht einem Verbraucher infolge einer unlauteren Geschäftspraktik eines Unternehmers (hier: Irreführung) ein Vermögensschaden, hat er gestützt auf das UWG einen Schadenersatzanspruch gegen den Unternehmer. Die Haftung des Unternehmers für die in seinem Betrieb tätigen Personen richtet sich nach § 18 UWG und ist nicht auf Repräsentanten beschränkt.
4 Ob 49/21s