Die Anforderungen an die Klarheit und Verständlichkeit von AGB dürfen nicht überspannt werden, zumal branchenbedingt bei schwierigen Ordnungsproblemen (wie zB bei Finanzdienstleistungen oder im Bauvertragsrecht) zwangsläufig eine gewisse Mindestkundigkeit des Verbrauchers unterstellt werden muss. Hier werden aber immer nur Flüge angeboten.
10 Ob 19/21y