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AGB-Kontrolle von "Datenschutzhinweisen"

RechtsprechungJudikaturN. N.VbR 2022/135VbR 2022, 219 - 221 Heft 6 v. 6.2.2023

Datenschutzerklärungen unterliegen nur dann der Klauselkontrolle, wenn sie als Vertragsbestimmungen anzusehen sind, dh Vertragserklärungscharakter (Rechtsfolgewille) haben, und nicht als bloße Hinweise rein der Informationserteilung iSd Art 13 f DSGVO dienen. Ein "Datenschutzhinweis" unterliegt der Klauselkontrolle, auch wenn er in einem eigenen Formblatt vorgesehen ist, und der Verbraucher im Versicherungsantrag dessen Kenntnisnahme lediglich bestätigen muss.

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