Das 2. COVID-19-JuBG ordnet bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für vor dem 15. 3. 2020 abgeschlossene Kreditverträge von Verbrauchern und Kleinstunternehmern ein Moratorium an. Ansprüche des Kreditgebers auf Rückzahlung, Zins- oder Tilgungsleistungen, die zwischen 1.
Abstract aus VbR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.