vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Klauseln eines Goldhändlers

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2021/92VbR 2021, 174 - 175 Heft 5 v. 20.9.2021

Schuldloses vertragswidriges Verhalten macht nach dispositivem Recht nicht schadenersatzpflichtig. Eine Klausel, nach der auch bei schuldlosem Verhalten des Kunden ein Deposit einbehalten werden darf, ist gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB.

1 Ob 201/20w

Schlagwörter:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!