Bei missbräuchlichen Klauseln über den Mechanismus zur Festlegung des variablen Kreditzinssatzes muss das nationale Gericht unter Berücksichtigung des gesamten innerstaatlichen Rechts alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Verbraucher vor den besonders nachteiligen Folgen zu schützen, die die Nichtigerklärung des Kreditvertrags nach sich ziehen könnte, wenn der Vertrag nach Wegfall der Klausel nicht fortbestehen kann, die Gesamtnichtigkeit für den Verbraucher besonders nachteilige Folgen hätte und es im nationalen Recht keine dispositive Bestimmung gibt.