Zur Entschuldung stehen dem zahlungsunfähigen Schuldner - neben dem wegen der Mindestquote von 20 % kaum genutzten Sanierungsplan - va der Zahlungsplan und das Abschöpfungsverfahren zur Verfügung. Bei beiden gibt es Neuerungen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die privatinsolvenzrechtlichen Teile des Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (RIRUG).
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