Unfallversicherungsverträge enthalten typischerweise Fristen, innerhalb derer der Eintritt der Invalidität erfolgen muss. Ältere, auch heute noch verbreitete Bedingungswerke fordern zudem, dass die Ansprüche innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht werden.
Abstract aus VbR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.