In der Pandemie appellieren die Regierenden gerne an die Solidarität in der Bevölkerung. In der derzeit prominentesten schuldrechtlichen Diskussion wird das Gebot gesellschaftlicher Solidarität jedoch überwiegend verkannt: Derzeit wird darüber gestritten, wie die Kosten der Pandemie im Verhältnis zwischen Bestandgebern und -nehmern zu tragen sind, wenn der unternehmerisch tätige Bestandnehmer aufgrund der Pandemiemaßnahmen Einkünfte einbüßt.