Nach der Grundidee eines "repräsentativen" Beispiels iSd § 5 VKrG und wie auch aus ErwGr 19 der VK-RL 2008/48/EG hervorgeht, sind für das Beispiel solche Zahlen zu wählen, dass der von der Werbung angesprochene Verbraucher von für den beworbenen Kredit typischen Kreditkonditionen ausgehen kann.
9 Ob 57/20b