Am 24. 12. 2020 ist die im Spannungsverhältnis zwischen Justizgewährung und Missbrauchsschutz bis zuletzt hitzig verhandelte Verbandsklagen-RL 2020/1828 in Kraft getreten. Die damit erzwungene Reform kollektiver Rechtsdurchsetzung ist in Österreich zur Verbesserung des Zugangs zum Recht und zur Entlastung der Justiz bitter nötig: So haben sich Unterlassungsklagen (§§ 28 ff KSchG; § 14 UWG) als wirksames Instrument präventiver Marktkontrolle bewährt.