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Geschlossene Fonds: Rücktritt vom Treuhandvertrag nach § 5 Abs 2 KMG aF

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2021/14VbR 2021, 27 - 29 Heft 1 v. 17.2.2021

Treuhandverträge über die Verwaltung einer Kommanditbeteiligung unterliegen dem Vertragsstatut (Art 6 Rom I-VO). Rücktrittsgegner nach § 5 Abs 2 KMG aF (§ 21 Abs 2 KMG 2019) ist bei mittelbarer Kommanditbeteiligung der Treuhänder als unmittelbarer Vertragspartner des Verbrauchers. Zum Rücktritt berechtigt nicht nur das Fehlen, sondern auch die bloße Fehlerhaftigkeit einer Anlegerbestätigung gem § 14 Z 3 KMG aF (§ 9 Z 3 KMG 2019). Der Rücktritt wirkt ex tunc.

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