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Fehlzuordnung Sparbuch: Haftung der Bank

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2020/85VbR 2020, 146 - 147 Heft 4 v. 3.8.2020

Bei Kleinbetragssparbüchern, die nicht auf den Namen des identifizierten Kunden lauten, haben auch materiell Berechtigte und Personen, die das Sparbuch unter Nennung des Losungsworts vorlegen, gegen die Bank - nach Identifizierung ihrer Identität - einen vertraglichen Anspruch auf Auszahlung. Daraus sind unmittelbare vertragliche Schutz- und Sorgfaltspflichten der Bank gegenüber den das Sparbuch vorlegenden Personen abzuleiten.

4 Ob 209/19t

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