vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kreditbearbeitungsgebühr: Transparenzgebot und Missbräuchlichkeit

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2020/59VbR 2020, 104 - 105 Heft 3 v. 29.5.2020

Die für Bearbeitungsentgelt und Bereitstellungskommission erbrachten Dienstleistungen müssen im Kreditvertrag nicht in einer Klausel im Einzelnen angegeben sein, um dem Transparenzgebot zu entsprechen, sofern die Art der tatsächlich erbrachten Dienstleistungen anhand des Vertrags als Ganzes angemessen verstanden oder daraus abgeleitet werden kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!