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FAGG: Hinweis auf Gewährleistung

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2020/134VbR 2020, 217 - 218 Heft 6 v. 11.12.2020

Nach § 4 Abs 1 Z 12 FAGG hat der Unternehmer den Verbraucher vor Abschluss eines Fernabsatzvertrags in klarer und verständlicher Weise "zusätzlich zu dem Hinweis auf das Bestehen eines gesetzlichen Gewährleistungsrechts für die Ware ggf über das Bestehen und die Bedingungen von gewerblichen Garantien" zu informieren. Die Informationspflicht betreffend das Gewährleistungsrecht erschöpft sich in einem bloßen Hinweis auf den Bestand des gesetzlichen Anspruchs und umfasst nicht auch Informationen zum Inhalt des Rechts. Auf die Gewährleistung ist nur dann hinzuweisen, wenn es gewerbliche Garantien gibt.

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