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FAGG-Rücktritt vom Maklervertrag: (anteilige) Zahlungspflicht?

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2020/11VbR 2020, 25 Heft 1 v. 31.1.2020

Im Fall eines wirksamen Rücktritts von einem dem FAGG unterliegenden Dienstleistungsvertrag (hier: im Fernabsatz geschlossener Maklervertrag) kann es zu einer (anteiligen) Zahlungspflicht keinesfalls kommen, wenn die Voraussetzungen nach § 16 Abs 1 und Abs 2 FAGG nicht vorliegen (Verlangen nach § 10 FAGG und Erfüllung der Informationspflicht nach § 4 Abs 1 Z 8 und 10 FAGG).

1 Ob 127/19m

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