Es ist nach Art 10 Abs 2 lit g Verbraucherkredit-RL (§ 9 Abs 2 Z 7 VKrG) unzulässig, den effektiven Jahreszinssatz nicht durch einen einheitlichen Satz, sondern durch eine Marge zwischen einem Mindest- und einem Höchstsatz anzugeben.
C-290/19R N gegen Home Credit Slovakia