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Haushaltsversicherung: Einbruchdiebstahl

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2019/92VbR 2019, 153 Heft 4 v. 23.7.2019

Hat jemand einen Wohnungsschlüssel aus einer Tasche gestohlen und damit einen Diebstahl begangen, liegt kein Einbruchdiebstahl iS der Haushaltsversicherung-Bedingungen vor.

7 Ob 177/18g

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