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"Händlerregress" nach § 933b ABGB: Anspruchsinhalt

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2019/82VbR 2019, 140 Heft 4 v. 23.7.2019

Der "Regressanspruch" des Unternehmers gegen seinen Vormann gem § 933b Abs 1 ABGB umfasst nicht alle in Zusammenhang mit der Gewährleistung gegenüber einem Verbraucher getätigten Aufwendungen. Die Bestimmung gewährt dem Unternehmer, der einen Gewährleistungsanspruch erfüllt hat, nur die Möglichkeit, seine eigenen Gewährleistungsansprüche trotz Ablaufs der Gewährleistungsfrist geltend zu machen. Diese Ansprüche können nicht über das geleistete Entgelt hinausgehen.

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