Das österr Konsumentenschutzgesetz feiert ein rundes Jubiläum: Am 1. 10. 1979 als "Flaggschiff österr Privatrechtsgesetzgebung [...] des 20. Jhdts" (FN 1) in Kraft getreten, enthält das KSchG als verbraucherrechtliches Stammgesetz 40 Jahre und zahlreiche Novellen später zwar nach wie vor Kernmaterien wie das Klauselrecht (§ 6), die Verbandsklage (§§ 28 ff), gewährleistungsrechtliche Sonderbestimmungen (§§ 8 f) sowie Informationspflichten und Rücktrittsrechte (§§ 3 ff, 27, 27b ff, 30a f).