AGB-Recht
Faber, Kein Schließen von Vertragslücken durch dispositives Recht nach Wegfall missbräuchlicher AGB-Klauseln in Verbraucherverträgen? ÖJZ 2018, 989
Nach 9 Ob 85/17s VbR 2018/75 (bestätigt in 8 Ob 1/18g, jeweils zum Partnervermittlungsvertrag) kommt bei Verbrauchergeschäften eine Füllung der durch den Wegfall einer intransparenten Klausel zur Hauptleistungspflicht entstandenen Vertragslücke durch dispositives Recht oder ergänzende Vertragsauslegung nur dann in Betracht, wenn der Vertrag ansonsten zum Nachteil des Verbrauchers undurchführbar wäre.