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Ausgleichsanspruch und Anrechnung

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2019/119VbR 2019, 190 Heft 5 v. 14.10.2019

Die Ausgleichszahlung nach Art 7 Fluggastrechte-VO dient dazu, standardisiert und unverzüglich - ohne die Mühen gerichtlicher Geltendmachung - die Schäden pauschaliert wiedergutzumachen, die durch die Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung bei allen Fluggästen in praktisch identischer Weise eintreten. Ein durch die spezifische Situation des Fluggasts bedingter individueller Schaden (hier: Verdienstausfall wegen Nichterscheinens am Arbeitsplatz) ist davon nicht umfasst und kann Gegenstand des weitergehenden Schadenersatzanspruchs gem Art 12 Abs 1 sein.

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