( ABGB § 914 ) Ist die Valorisierung einer Betriebspension an den Prozentsatz kollektivvertraglicher Bezugserhöhung der Aktivbezüge im Unternehmen gebunden, ist im Falle von gemischten oder nur Fixbetragserhöhungen der Aktivbezüge zwecks Ermittlung des „Verhältnissatzes“ eine Umrechnung der Fixbeträge in Prozentwerte vorzunehmen.
OGH 9 Ob A 197/98f und OGH 9 Ob A 279/98i v. 17.03.1999