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Validität technischer Feststellungen

VariaGerwich Riautschnig*)*)Ing. Dipl.-HLFL-Ing. Gerwich Riautschnig, Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger.
Bedanken möchte ich mich bei Frau Mag. Romana Mayrhofer-Spindler für die Redigation.
RZ 2015, 85 Heft 4 v. 15.4.2015

Vorspann

Als Sachverständiger1)1)Alle generischen Maskulina mögen neutral verstanden werden; auf Binnenmajuskel und sonstige Splittingformen wird verzichtet. wird man oft mit der Frage konfrontiert, wie ist das Verkehrsunfallgeschehen abgelaufen, welches Parteienvorbringen, welche Version hält einer technischen Wahrheitsprüfung stand? War die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten? Sind die Geschwindigkeits- und Positionsangaben der Zeugin technisch nachvollziehbar? War der Kotflügel schon vor dem Unfall beschädigt?

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