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UVS Burgenland

RechtsprechungEveline ObristRPA 2002, 213 Heft 4 v. 1.8.2002

Nach den Begriffsbestimmungen des § 18 BgldVergG ist Auftraggeber jede natürliche oder juristische Person, die vertraglich an einen Auftragnehmer einen Auftrag zur Erbringung von Leistungen gegen Entgelt erteilt oder zu erteilen beabsichtigt (Z 5); Auftragnehmer ist jeder Unternehmer, mit dem vertraglich vereinbart wird, dem Auftraggeber eine Leistung gegen Entgelt zu erbringen (Z 6).

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