Im Rahmen der laufenden Wartung der Umsatzsteuerrichtlinien 2000 wurden insbesondere die aktuelle Judikatur der Höchstgerichte (VwGH/EuGH) sowie Änderungen durch das AbgÄG 2020 (BGBl I 2019/91, ARD 6672/19/2019), das Steuerreformgesetz 2020 (BGBl I 2019/103, ARD 6673/13/2019) und die Sorgfaltspflichten-UStV (BGBl II 2019/315, ARD 6674/4/2019) eingearbeitet. Die Änderungen beziehen sich somit insbesondere auf den Handel über Plattformen und andere elektronische Schnittstellen, Reihengeschäfte, Versandhandel etc, auf die Ermittlung der 30.000/35.000-Euro-Umsatzgrenze, Elektronische Publikationen und den Vorsteuerabzug bei Pkw oder Krafträdern mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer.