( UStG § 2, BAO § 23 ) Wird ein Schiff von einer Publikums-Kommanditgesellschaft, die noch nicht zivilrechtlicher Eigentümer geworden ist, nach dem Vertragswillen instand gesetzt und an den Veräußerer vermietet, unterliegen die daraus erzielten Umsätze der Umsatzsteuer. VwGH 92/14/0060 v. 17.09.1996. (Bescheid aufgehoben)