( UStG 1994 § 12 Abs 10 ) § 12 Abs 10 UStG 1994 sollte im Rahmen der UStG-Novelle 1996 dahingehend abgeändert werden, dass auch die Einbringung von Gegenständen aus dem nicht unternehmerischen in den unternehmerischen Bereich eine Vorsteuerkorrektur auslöst. Diese Änderung sollte rückwirkend mit 1. 1. 1995 in Kraft treten (vgl. Pkt 7 und 13 des Erlasses BMF 09 4501/106-IV/9/95 v. 29. 11. 1995, AÖFV 1995/299, ARD 4706/24/95).