vorheriges Dokument
nächstes Dokument

UStG § 12

Lohnsteuer und AbgabenARD 4891/21/97 Heft 4891 v. 28.11.1997

( UStG § 12 ) Eine vom Empfänger von Gegenständen oder Dienstleistungen ausgestellte Gutschrift ist als Rechnung oder ähnliches Dokument zu betrachten, wenn sie die nach der RL 77/388/EWG des Rates v. 17. 5. 1977 für Rechnungen vorgeschriebenen Angaben enthält, mit Einverständnis des Steuerpflichtigen, der die Gegenstände liefert oder die Dienstleistungen erbringt, ausgestellt wird und dieser dem in ihr ausgewiesenen Mehrwertsteuerbetrag widersprechen kann. EuGH Rs. C-141/96 v. 17.09.1997, Fall Langhorst.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte