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UStG § 11 Abs 12

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4940/39/98 Heft 4940 v. 19.6.1998

( UStG § 11 Abs 12 ) Das bloße Durchstreichen einer Rechnung stellt keine Berichtigung dar. VwGH 95/13/0133 v. 26.11.1997. (Beschwerde abgewiesen)

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