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UStG § 11, § 12, BAO § 184

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4918/37/98 Heft 4918 v. 17.3.1998

( UStG § 11, § 12, BAO § 184 ) Vorsteuern sind im Schätzungsweg nur dann anzuerkennen, wenn als erwiesen angenommen werden kann, dass dem Unternehmer auch Rechnungen im Sinne des § 11 UStG 1972 ausgestellt worden sind, weil die Rechnungserteilung zu den materiellen Voraussetzungen des Vorsteuerabzuges gehört. VwGH 95/13/0082 v. 10.12.1997. (Bescheid aufgehoben, Beschwerde abgewiesen)

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