( UStG § 11, § 12 ) Eine unrichtige Angaben enthaltende Abrechnungsurkunde stellt keine zum Vorsteuerabzug berechtigende „ordnungsgemäße Rechnung“ dar. VwGH 96/13/0117 v. 30.10.1996. (Beschwerde abgewiesen)
( UStG § 11, § 12 ) Eine unrichtige Angaben enthaltende Abrechnungsurkunde stellt keine zum Vorsteuerabzug berechtigende „ordnungsgemäße Rechnung“ dar. VwGH 96/13/0117 v. 30.10.1996. (Beschwerde abgewiesen)