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UrlG § 9, § 10

Lohnsteuer und AbgabenARD 4802/37/96 Heft 4802 v. 20.12.1996

( UrlG § 9, § 10 ) Begehrt ein Arbeitnehmer nach einer gerechtfertigten Entlassung Urlaubsentschädigung, kann ihm nicht gleichsam amtswegig Urlaubsabfindung zugesprochen werden. OLG Wien 8 Ra 14/96d v. 25.03.1996, Revision unzulässig.

Anm.: Aufgehoben durch OGH 9 Ob A 2142/96g v. 30. 10. 1996, ARD 4808/33/97.

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