§ 10 UrlG, § 863 ABGB - Stellt ein Arbeitgeber einen gekündigten Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist vom Dienst frei, kann er nicht einseitig anordnen, dass durch die Dienstfreistellung auch der offene Resturlaub des Arbeitnehmers abgegolten ist. Auch während der Kündigungsfrist ist der Zeitpunkt des Urlaubsantritts zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter Rücksichtnahme auf die Erfordernisse des Betriebes und die Erholungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers zu vereinbaren.