( UrlG § 2 Abs 2, § 19, § 9 Abs 1 ) Die durch das SRÄG 1995 festgesetzten Ansprüche auf Urlaubsentgelt bzw. Urlaubsentschädigung für entgeltfreie Dienstzeiten bestehen für Dienstverhältnisse, die vor dem 1. 12. 1995 geendet haben, nicht. Die diesbezügliche Gesetzesänderung stellt keine authentische Interpretation dar.
OGH 9 Ob A 72/97x v. 05.11.1997